Nordseeinsel Sylt
Pressebild - Agentur - Fotoarchiv
   
S y l t p i c t u r e
Online AGB
 
     

 
 
 
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Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen
 

AGB

I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen
(im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten
Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung
bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch
mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen
drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden
wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden
erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne
ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote,
Lieferungen und Leistungen des Fotografen.

II. Überlassenes Bildmaterial
1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in
welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten
insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten
Bildmaterial um Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 UrhRG handelt.
3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen
sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch
in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf
es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder
Zustand des ,Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang
mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß
und wie verzeichnet zugegangen.

III. Nutzungsrechte
1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.
2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.
3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige
Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der
Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.), für das das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.

Der Kunde hat Syltpicture vorab mitzuteilen, welches Bildmaterial er in
welchem Medium (z. B. Titel der Publikation, Internetadresse des Online-
Angebotes), zu welchem Zweck, über welchem Zeitraum, in welchem Umfang
(Verbreitungsgrad) und auf welche (Nutzungs-) Art nutzen möchte. Sind diese
Angaben ganz oder teilweise unzutreffend bzw. entspricht die tatsächliche
Nutzung ganz oder teilweise nicht den Angaben des Kunden, ist eine
Nutzungsrechtseinräumung hinsichtlich der abweichenden Nutzung nicht
erfolgt. Der Kunde ist zum Ersatz eines hieraus entstehenden Schadens
verpflichtet und hält Syltpicture insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung,
Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen
ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für:
- eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden,
produkt begleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen
Nachdrucken,
- jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
- die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, CDi, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials gem. Ziff.III 3. AGB dient,
- jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, CDi, Disketten
oder ähnlichen Datenträgern,
- jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-
Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um
interne elektronische Archive des Kunden handelt),
- die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch
elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten
Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur
bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder
teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu
übertragen.
7. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur
gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks.

IV. Honorare
1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es
sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft
Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen
Mehrwertsteuer.
2. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem
vereinbarten Zweck gemäß Ziff.III 3. oder 2. AGB. Soll das Honorar auch für eine
weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.
3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
4. Das Honorar gemäß IV. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn
das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird.
Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und
Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung
ein Honorar von mindestens EUR 150,-- pro Aufnahme an.
5. Das Honorar ist spätestens binnen 3 Wochen nach Rechnungsstellung zu zahlen, soweit in der Rechnung keine kürzere Zahlungsfrist angegeben ist. Nach einer Mahnung kommt der Kunde in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des
Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.

V. Aufbewahrung, Rückgabe, Speicherung des Bildmaterials
1. Das Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.
2. Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde das Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.
3. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.

4. Das digitale Bildmaterial darf ab dem Download oder der digitalen Bildübermittlung  für den Zeitraum der aktuellen Produktion gespeichert werden. Nach Ablauf dieses Zeitraumes sind das digitale Bildmaterial sowie alle Kopien aus allen Speichermedien des Kunden zu löschen und sämtliche analog hergestellten Vervielfältigungsstücke zu vernichten. 

VI. Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten)
Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist
für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars
zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht
zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Auf schlag in Höhe von 100% des
Nutzungshonorars zu zahlen.
3. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Bildmaterials (Blockierung) ist für die
Zeit nach Ablauf der in Ziff.V.1.oder 2. gesetzten Fristen eine Vertragsstrafe
zu zahlen in Höhe von
- EUR 0,50 pro Tag und Bild für s/w- oder Farb-Abzüge oder Dia-Duplikate
- EUR 2,-- pro Tag und Bild für Dias, Negative oder andere Unikate.
4. Für beschädigtes, zerstörtes oder abhanden gekommenes Bildmaterial ist
Schadensersatz zu leisten, ohne dass der Fotograf die Höhe des Schadens
nachzuweisen hat in Höhe von
- EUR 80,-- pro s/w- oder Farbabzug oder KB-Dia-Duplikat
- EUR 250,-- pro Mittel- oder Großformat-Dia-Duplikat
- EUR 1.500,-- pro Dia-Original, Negativ oder anderem Unikat
- EUR 3.000,-- pro nicht wiederholbarem Dia, Negativ oder anderem Unikat.
Bei Beschädigungen sind die Sätze entsprechend dem Grad der
Beschädigung und dem Umfang der weiteren Nutzungsmöglichkeit herabzusetzen.
Grundsätzlich bleibt beiden Vertragsparteien der Nachweis vorbehalten,
daß ein höherer bzw. geringerer Schaden eingetreten ist.
5. Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar
oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher
Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des
Nutzungshonorars zu zahlen.
6. Durch diese Zahlungen gemäß Ziffer VI. werden keinerlei Nutzungsrechte
begründet.

VII.
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar
auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen
dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinn entsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.

VIII

Unsere Preise richten sich nach den Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM).

 

 

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