AGB
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden allgemeinen
Liefer- und Geschäftsbedingungen
(im folgenden AGB genannt) gelten für
alle vom Fotografen durchgeführten
Aufträge, Angebote, Lieferungen und
Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung
bzw. des Angebots des Fotografen durch
den Kunden, spätestens jedoch
mit der Annahme des Bildmaterials zur
Veröffentlichung.
3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen
will, ist dieses schriftlich binnen
drei Werktagen zu erklären.
Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden
wird hiermit widersprochen. Abweichende
Geschäftsbedingungen des Kunden
erlangen keine Gültigkeit, es sei
denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer
laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne
ausdrückliche Einbeziehung auch für
alle zukünftigen Aufträge, Angebote,
Lieferungen und Leistungen des
Fotografen.
II. Überlassenes
Bildmaterial
1. Die AGB gelten für jegliches dem
Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in
welcher Schaffensstufe oder in welcher
technischen Form sie vorliegen. Sie gelten
insbesondere auch für elektronisches
oder digital übermitteltes Bildmaterial.
2. Der Kunde erkennt an, dass es sich
bei dem vom Fotografen gelieferten
Bildmaterial um Lichtbildwerke i.S.v.
§ 2 Abs.1 Ziff.5 UrhRG handelt.
3. Vom Kunden in Auftrag gegebene
Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen
sind eigenständige Leistungen, die zu
vergüten sind.
4. Das überlassene Bildmaterial bleibt
Eigentum des Fotografen, und zwar auch
in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür
geleistet wird.
5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig
und pfleglich zu behandeln und darf
es an Dritte nur zu geschäftsinternen
Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
6. Reklamationen, die den Inhalt der
gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder
Zustand des ,Bildmaterials betreffen,
sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang
mitzuteilen. Anderenfalls gilt das
Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß
und wie verzeichnet zugegangen.
III.
Nutzungsrechte
1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur
ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.
2. Ausschließliche Nutzungsrechte,
medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert
vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige
Grundhonorar.
3. Mit der Lieferung wird lediglich das
Nutzungsrecht übertragen für die einmalige
Nutzung des Bildmaterials zu dem vom
Kunden angegebenen Zweck und in der
Publikation und in dem Medium oder
Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen
der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt
(Zeitung, Zeitschrift usw.), für das das Bildmaterial ausweislich des
Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
Der Kunde hat Syltpicture vorab mitzuteilen,
welches Bildmaterial er in
welchem Medium (z. B. Titel der Publikation, Internetadresse des
Online-
Angebotes), zu welchem Zweck, über welchem Zeitraum, in welchem
Umfang
(Verbreitungsgrad) und auf welche (Nutzungs-) Art nutzen möchte.
Sind diese
Angaben ganz oder teilweise unzutreffend bzw. entspricht die tatsächliche
Nutzung ganz oder teilweise nicht den Angaben des Kunden, ist eine
Nutzungsrechtseinräumung hinsichtlich der abweichenden Nutzung
nicht
erfolgt. Der Kunde ist zum Ersatz eines hieraus entstehenden
Schadens
verpflichtet und hält Syltpicture insoweit von Ansprüchen Dritter
frei.
4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende
Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung,
Verbreitung oder Veröffentlichung ist
honorarpflichtig und bedarf der vorherigen
ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für:
- eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung,
insbesondere in Sammelbänden,
produkt begleitenden Prospekten, bei
Werbemaßnahmen oder bei sonstigen
Nachdrucken,
- jegliche Bearbeitung, Änderung oder
Umgestaltung des Bildmaterials,
- die Digitalisierung, Speicherung oder
Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische,
magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, CDi, Disketten,
Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen
Verarbeitung des Bildmaterials gem. Ziff.III 3. AGB dient,
- jegliche Vervielfältigung oder
Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, CDi, Disketten
oder ähnlichen Datenträgern,
- jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der
Bilddaten im Internet oder in Online-
Datenbanken oder in anderen
elektronischen Archiven (auch soweit es sich um
interne elektronische Archive des
Kunden handelt),
- die Weitergabe des digitalisierten
Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen
Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet
sind.
5. Veränderungen des Bildmaterials
durch Foto-Composing, Montage oder durch
elektronische Hilfsmittel zur
Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten
Werkes sind nur nach vorheriger
schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur
bei Kennzeichnung mit [M] gestattet.
Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder
anderweitig als Motiv benutzt werden.
6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die
ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder
teilweise auf Dritte, auch nicht auf
andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu
übertragen.
7. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder
Weitergabe des Bildmaterials ist nur
gestattet unter der Voraussetzung der
Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks.
IV. Honorare
1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist
kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es
sich nach der jeweils aktuellen
Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft
Foto-Marketing (MFM). Das Honorar
versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen
Mehrwertsteuer.
2. Das Honorar gilt nur für die
einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem
vereinbarten Zweck gemäß Ziff.III 3.
oder 2. AGB. Soll das Honorar auch für eine
weitergehende Nutzung bestimmt sein,
ist dieses schriftlich zu vereinbaren.
3. Durch den Auftrag anfallende Kosten
und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für
erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar
enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
4. Das Honorar gemäß IV. 1. AGB ist
auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn
das in Auftrag gegebene und gelieferte
Bildmaterial nicht veröffentlicht wird.
Bei Verwendung der Aufnahmen als
Arbeitsvorlage für Layout- und
Präsentationszwecke fällt
vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung
ein Honorar von mindestens EUR 150,--
pro Aufnahme an.
5. Das Honorar ist spätestens binnen 3
Wochen nach Rechnungsstellung zu zahlen, soweit in der Rechnung keine kürzere
Zahlungsfrist angegeben ist. Nach einer Mahnung kommt der Kunde in Verzug. Nach
Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine
Aufrechnung oder die Ausübung des
Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber
unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen des Kunden
zulässig.
V. Aufbewahrung, Rückgabe, Speicherung des
Bildmaterials
1. Das Bildmaterial ist in der
gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens
jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen
sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf
der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.
2. Überlässt der Fotograf auf
Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der
Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde das
Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf
dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Eine Verlängerung dieser Frist
ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.
3. Die Rücksendung des Bildmaterials
erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde
trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports
bis zum Eingang beim Fotografen. 4. Das
digitale Bildmaterial darf ab dem Download oder der digitalen
Bildübermittlung für den Zeitraum der aktuellen Produktion gespeichert werden. Nach Ablauf dieses
Zeitraumes sind das digitale Bildmaterial sowie alle Kopien aus allen
Speichermedien des Kunden zu löschen und sämtliche analog hergestellten
Vervielfältigungsstücke zu vernichten.
VI.
Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne
Zustimmung des Fotografen erfolgten)
Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder
Weitergabe des Bildmaterials ist
für jeden Einzelfall eine
Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars
zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender
Schadensersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem,
falsch platziertem oder nicht
zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist
ein Auf schlag in Höhe von 100% des
Nutzungshonorars zu zahlen.
3. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe
des Bildmaterials (Blockierung) ist für die
Zeit nach Ablauf der in Ziff.V.1.oder
2. gesetzten Fristen eine Vertragsstrafe
zu zahlen in Höhe von
- EUR 0,50 pro Tag und Bild für s/w-
oder Farb-Abzüge oder Dia-Duplikate
- EUR 2,-- pro Tag und Bild für Dias,
Negative oder andere Unikate.
4. Für beschädigtes, zerstörtes oder abhanden gekommenes
Bildmaterial ist
Schadensersatz zu leisten, ohne dass der Fotograf die Höhe des Schadens
nachzuweisen hat in Höhe von
- EUR 80,-- pro s/w- oder Farbabzug
oder KB-Dia-Duplikat
- EUR 250,-- pro Mittel- oder Großformat-Dia-Duplikat
- EUR 1.500,-- pro Dia-Original, Negativ
oder anderem Unikat
- EUR 3.000,-- pro nicht wiederholbarem
Dia, Negativ oder anderem Unikat.
Bei Beschädigungen sind die Sätze
entsprechend dem Grad der
Beschädigung und dem Umfang der
weiteren Nutzungsmöglichkeit herabzusetzen.
Grundsätzlich bleibt beiden
Vertragsparteien der Nachweis vorbehalten,
daß ein höherer bzw. geringerer
Schaden eingetreten ist.
5. Bei fehlendem Belegexemplar oder bei
Abrechnung ohne Belegexemplar
oder bei Abrechnung ohne Angabe,
welches Bild an welcher Stelle in welcher
Publikation verwendet worden ist, ist
eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des
Nutzungshonorars zu zahlen.
6. Durch diese Zahlungen gemäß Ziffer
VI. werden keinerlei Nutzungsrechte
begründet.
VII.
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland als vereinbart, und zwar
auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu
diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw.
Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen
dieser AGB berührt nicht die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige
Bestimmung durch eine sinn entsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der
angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand
ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.
VIII
Unsere
Preise richten sich nach den Empfehlungen der
Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM).
|